Mo – Fr: 8 – 12 u. 13 – 17.00 Uhr
Sa: 8 – 12 Uhr

oder nach Vereinbarung

Struppstraße 10
63571 Gelnhausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeine Bedingungen
  1. Vertragsparteien sind der Vermieter und der/die bezeichneten Mieter. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Die Mieter müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis von mindestens einem Jahr sein. Die Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
  2. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muss, zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
  4. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter vollgetankt wieder abzugeben. Treibstoffkosten während der Mietzeit gehen auf Kosten des Mieters.
  5. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag verpflichtet sich der Mieter Öl, Wasser und Reifendruck täglich zu kontrollieren und wenn nötig, auf eigene Kosten nachzufüllen.
II Mietzins
  1. Als Mietvertrag gilt jeder angefangene Kalendertag.Die Zeit gilt von 0.00 bis 24.00 Uhr.
  2. Andere Anmietzeiträume, wie z. B. Wochenende oder Langzeitmiete sind davon ausgenommen und werden nach Rücksprache mit dem Vermieter schriftlich vereinbart.
  3. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietwagen auf Kosten des Vermieters zu verschaffen.
  4. Die Mietzeit beginnt und endet im Betrieb des Vermieters.
III Benutzung des Fahrzeugs
  1. Der/die Mieter müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis von mindestens einem Jahr sein.
  2. Bei Übergabe des Fahrzeuges ist die gültige Fahrerlaubnis sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sorgfältig zu führen.
  4. Zum Fahren des Fahrzeuges sind nur die im Mietvertrag genannten Mieter berechtigt (bei Firmenanmietungen nur fest angestellte Fahrer). Für ein etwaiges Verschulden des Fahrers haftet der Mieter in gleichem Umfang wie für sein eigenes Verschulden.
  5. Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Dem Mieter ist nicht gestattet:
    – Die aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
    – Fahrten ins Ausland (ohne Zustimmung des Vermieters). Möchte der Vermieter dennoch in bestimmte Länder einreisen wollen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.          
    – Die Mitnahme von Waren, Wertpapieren oder Geld, ohne gültige Begleitpapiere.
    – Die Begehung von Zoll- oder anderen Straftaten.
    – Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die im Verdacht stehen, die Fahrtauglichkeit zu beeinflussen.
    – Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen Gefahrenstoffen gemäß §7 GefahrgutVSTo verboten ist.
  6. Der Mieter hat bei Übergabe / vor Innbetriebnahme (täglich) das Fahrzeug auf den ordnungsgemäßen technischen Zustand(insbesondere Öl , Kühlwasser, Elektrik, Tankinhalt, Reifendruck etc. und auf Beschädigungen) hin zu überprüfen. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Ausnahme hierbei sind die im Mietvertrag gemeinsam aufgeführten Beanstandungen. Er bestätigt weiterhin, dass das Fahrzeug in einem technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
  7. Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren (z.b. Mautgebühr, Vignette,….) für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten.
  8. Bei auftretenden technischen Problemen bzw. Schäden hat der Mieter unverzüglich die Fahrt abzubrechen und den Vermieter zu informieren.
  9. Bei eventuell anfallenden Reparaturen ist die nächste Werkstatt aufzusuchen. Bei Reparaturen über EUR 50,00 muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
  10. Bei jedem Unfall (Wildschaden, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden) ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren,..) sind zu sichern und entsprechende Personalien der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, eine Schuldanerkenntnis abzugeben (Verlust des Versicherungsschutzes). Sofort nach dem Unfall muss der Mieter eine Unfallschilderung (Protokoll, Skizze) erstellen. Andernfalls haftet der Mieter für den gesamten schaden des Vermieters.
  11. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und dem Vermieter eventuell vorzunehmenden Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mietererkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen. Der Vermieter haftet nicht für aus dem Wagen entwendete oder im Wagen zurückgelassene Gegenstände. Der Fahrzeugschein darf beim Verlassen des Fahrzeuges nicht im Fahrzeug verbleiben.
IV Verkehrsverstöße

Für die Folgen von Verkehrsdelikten, wie Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten und Übertretungen von Verkehrsvorschriften jeder Art sowie. Überschreitungen von Parkzeiten usw. haftet einzig und allein der Mieter.

V Stornierung

Reservierungen sind verbindlich nach erfolgter schriftlicher Bestätigung des Vermieters.
Ist das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach vereinbarter Zeit abgeholt, ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden. Die daraus entstehenden Kosten, sind mit der Anzahlung abgegolten.
Stornierungen müssen spätestens 3 Tage vor Mietbeginn schriftlich erfolgen. Stornierungen, die danach erfolgen, ziehen die Berechnung eines Tagessatzes nach sich.

VI Rückgabe des Fahrzeuge
  1. Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zu vereinbaren.
  2. Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter , ohne weitere Aufforderungen, alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden zu melden.
  3. Die im Vertrag aufgeführten Dokumente und Fahrzeugzubehörteile sind nach Beendigung des Vertrag an den Vermieter zurück zugeben
  4. Verunreinigungen sind vom Mieter zu beseitigen. Wird das Fahrzeug ungereinigt dem Vermieter übergeben, verpflichtet sich der Mieter für die Kosten der Reinigung oder Beseitigung z.B. von Sperrmüll aufzukommen.
  5. Für einen verloren gegangen Fahrzeugschein, ein verloren gegangene Kfz-Kennzeichen verpflichtet sich der Mieter eine Wiederbeschaffungsgebühr von EUR 100,00 zu entrichten. Dem Mieter bleibt dabei der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
  6. Für nicht betankte Fahrzeuge wird außer den Tankkosten eine zusätzliche Gebühr von EUR 20,00 in Rechnung gestellt.
VII Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert.. Die einzelnen Selbstbeteiligungen finden auf der Seite „Preise“.

VIII Haftungsfreiheit des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen.

IX Mietpreis und Zahlungsbedingungen
  1. Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder bedarf der Absprache zwischen den beiden Mietparteien.
  2. Der Mietpreis schließt Kfz-Steuer, Versicherung, Ölverbrauch, Wartungsdienst und Verschleissreparaturen ein.
  3. Die Berechnung der Kilometer werden allein die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt.
  4. Bei Anmietung des Fahrzeuges wird der voraussichtliche Mietpreis in voller Höhe bar bezahlt. EC- oder Kreditkarten werden nicht angenommen.
  5. Bei Anmietung wird eine Kaution in Höhe von EUR 100,00 fällig.
X Nebenabredungen und Ergänzungen
  1. Nebenabredungen oder jegliche Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftliche Bestätigung des Vermieters.
  2. Eine oder mehrere der zum Vertragsinhalt gewordenen Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
  3. Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
XI Datenschutz

Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten nur zum Zweck seiner von ihm angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage entsprechend vertraulich zu verwenden.

XII Veräußerungsverbot

Der Vermieter ist Eigentümer des im Vertrag genannten Mietobjektes. Es ist dem Mieter untersagt, das Mietobjekt zu veräußern.

Stand 10/2020 Mietwagen-Gelnhausen